Mann steht verzweifelt neben seinem gebrauchten Auto und sieht auf sein Smartphone, während ein Kalender anzeigt, dass keine Termine für Änderung von

Halterdaten ändern bei der Kfz-Zulassung: Namensänderung, Adresswechsel, Kosten & Schneller Termin 2026

21. September 2025 • Markus Wirtz • 7 Min. Lesezeit
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Halterdaten ändern auf den Punkt gebracht

Gesetzliche Pflicht nach § 13 FZV: Jede Änderung deiner persönlichen Daten (Nachname durch Heirat/Scheidung oder Umzug in eine neue Wohnung) muss der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden. Wer mit falschen Daten im Fahrzeugschein fährt, riskiert ein Bußgeld!

Wann reicht der Fahrzeugschein (ZB I)? Bei einem reinen Adresswechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks wird lediglich ein Adressaufkleber auf die Zulassungsbescheinigung Teil I geklebt. Bei Namensänderung oder Halterwechsel muss zwingend auch der Fahrzeugbrief (ZB II) vorgelegt werden.

1. Wann müssen Halterdaten geändert werden? (Heirat, Umzug, Scheidung)

Fahrzeughalter sind nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich verpflichtet, der Zulassungsstelle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Typische Lebenslagen sind:

  • Namensänderung nach Heirat oder Lebenspartnerschaft: Du hast den Nachnamen deines Partners angenommen.
  • Namensänderung nach Scheidung: Du nimmst deinen Geburtsnamen wieder an.
  • Wohnsitzwechsel / Umzug: Du bist innerhalb derselben Stadt umgezogen oder in einen neuen Zulassungsbezirk gewechselt.
  • Änderung der Firmenbezeichnung / Rechtsform: Bei gewerblichen Fahrzeugen (z. B. Umwandlung von GbR in GmbH).

2. Fahrzeugschein (ZB I) vs. Fahrzeugbrief (ZB II): Welche Papiere müssen mit?

Hier machen viele Fahrzeughalter fatale Fehler und werden am Schalter abgewiesen:

Änderungsgrund Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Neuerstellung oder Aufkleber?
Reiner Adresswechsel (gleicher Zulassungsbezirk) Zwingend erforderlich Nicht erforderlich! Offizieller amtlicher Adressaufkleber auf ZB I
Namensänderung (Heirat / Scheidung) Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich! Beide Dokumente werden komplett neu ausgedruckt
Umzug in neuen Zulassungsbezirk Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich ZB I neu ausgestellt, ZB II aktualisiert

3. Kann das Bürgeramt die Adresse ändern oder musst du zur Zulassungsstelle?

Praxis-Tipp für Bürger: In vielen Städten und Landkreisen (z. B. Berlin, Köln, Frankfurt, Dortmund) bietet das Bürgerbüro / Bürgeramt beim Ummelden der Wohnung als Service an, die Adresse im Fahrzeugschein direkt mit zu ändern!

Voraussetzung: Es handelt sich um einen reinen Adresswechsel innerhalb derselben Kommune und du hast die Zulassungsbescheinigung Teil I direkt beim Meldetermin dabei. Geht es jedoch um eine Namensänderung oder ziehst du von einer anderen Stadt zu, musst du in 90 % der Fälle zwingend zur Kfz-Zulassungsstelle.


4. Checkliste: Benötigte Unterlagen je nach Änderungsfall

Checkliste für den Termin:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Immer im Original.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Im Original (bei Namensänderung oder Halterwechsel).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Mit aktueller Meldeanschrift.
  • Bei Namensänderung: Amtlicher Nachweis über die Namensänderung (Heiratsurkunde, Auszug aus dem Eheregister oder behördliche Namensänderungsurkunde).
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU): Original Prüfbericht (TÜV/DEKRA), da die Gültigkeit in die neue ZB I übertragen wird.
  • Bei gewerblicher Zulassung: Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug.
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten sowie des Fahrzeughalters.

5. Amtliche Kosten und Gebühren 2026

Die Änderung von Halterdaten ist vergleichsweise günstig, sofern keine neuen Nummernschilder fällig werden:

  • Reine Adressänderung (Aufkleber auf ZB I): ca. 11,00 € bis 15,00 €
  • Namensänderung (Neuausstellung ZB I und ZB II): ca. 15,50 € bis 25,00 €
  • Wohnsitzwechsel mit Kennzeichenbeibehaltung: ca. 17,00 € bis 24,00 €
  • Wohnsitzwechsel mit neuem Kennzeichen: ca. 28,00 € zzgl. ca. 30 € für Schilderprägung

6. Sonderfall Finanzierung & Leasing: Was tun, wenn der Brief bei der Bank liegt?

Wenn dein Auto finanziert oder geleast ist, befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Tresor der Bank oder Leasinggesellschaft. Bei einer Namensänderung brauchst du diesen Brief jedoch zwingend.

Die richtige Vorgehensweise:

  1. Kontaktiere deine finanzierende Bank / Leasinggesellschaft und bitte um eine Treuhand-Übersendung der ZB II an deine zuständige Zulassungsstelle.
  2. Die Bank sendet den Brief direkt an das Amt (Kosten der Bank: meist 15 bis 30 €).
  3. Die Bank teilt dir eine Vorgangsnummer mit. Sobald der Brief beim Amt eingetroffen ist (meist nach 3 bis 5 Werktagen), musst du den Zulassungstermin wahrnehmen. Das Amt ändert die Daten und schickt den Brief automatisch an die Bank zurück.

7. Gesetzliche Fristen & Bußgelder bei Versäumnis

Das Gesetz schreibt vor, dass Halterdaten „unverzüglich“ (juristisch: ohne schuldhaftes Zögern) geändert werden müssen. In der behördlichen Praxis wird eine Frist von 2 bis 4 Wochen nach der Eheschließung oder dem Umzug eingeräumt.

Bußgelder: Wer bei einer Polizeikontrolle mit einem veralteten Fahrzeugschein erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Weitaus gravierender: Blitzerbescheide, Steuerbescheide des Hauptzollamts oder Rückrufe des Herstellers können nicht zugestellt werden. Wenn Mahnungen an die alte Adresse gehen, droht die Zwangs-Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörde!


8. Keine Termine frei? So änderst du deine Halterdaten ohne wochenlanges Warten

Kaum jemand hat nach einer Hochzeit oder einem stressigen Umzug Lust, wochenlang auf einen Zulassungstermin zu warten. Viele Zulassungsstellen sind jedoch komplett überlastet.

Die Lösung mit Terminli: Unser Terminassistent überwacht die Terminkalender deines Straßenverkehrsamtes vollautomatisch. Sobald ein kurzfristig stornierter Termin frei wird, greift das System zu und bucht ihn für dich ein. So erledigst du deine Halterdaten-Änderung pünktlich innerhalb der gesetzlichen Frist!


Wichtige Praxis-Antworten zu Fristen, Vollmachten & Sonderfällen

Ja, unbedingt! Sobald sich dein Nachname oder deine Wohnanschrift ändert, musst du deine Versicherung umgehend informieren. Andernfalls stimmen die Daten bei Schadensfällen nicht überein, was zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung führen kann.
Ja, ein reiner Adresswechsel ist über die i-Kfz-Portale vieler Landkreise möglich, sofern du über einen Personalausweis mit aktiver eID-Funktion und Sicherheitscodes auf der ZB I verfügst. Namensänderungen (z. B. nach Heirat) erfordern jedoch häufig weiterhin die persönliche Vorsprache, da die ZB II neu gedruckt werden muss.
Nein, die Gültigkeit der Hauptuntersuchung bleibt unverändert bestehen. Du musst lediglich den aktuellen Prüfbericht im Original vorlegen, damit das Fälligkeitsdatum in den neu ausgestellten Fahrzeugschein übertragen werden kann.

Pflicht-Unterlagen & Gebührenübersicht 2026 für die Kfz-Zulassung vor Ort

Damit dein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort beim ersten Anlauf erfolgreich abgeschlossen wird, müssen sämtliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Fehlt der originale Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) oder bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, darf die Behörde keine Stempelplaketten zuteilen.

Kfz-Zulassungsvorgang Amtliche Gebühr (ca.) Erforderliche Original-Unterlagen (Checkliste)
Neuzulassung (Fabrikneues Kfz) 30,00 – 32,50 € Personalausweis/Reisepass + Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), COC-Übereinstimmungsbescheinigung, 7-stellige eVB-Nummer, unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Umschreibung Gebrauchtwagen (Halterwechsel) 25,00 – 36,00 € Ausweisdokument, ZB Teil I (Fahrzeugschein), ZB Teil II (Fahrzeugbrief), originaler HU-Bericht (TÜV), eVB-Nummer, SEPA-Mandat, bisherige Kennzeichenschilder (falls zugelassen).
Adressänderung im Fahrzeugschein 11,50 – 12,80 € Personalausweis mit aktueller Anschrift vor Ort sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) 16,80 € Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie beide Kennzeichenschilder zur Entwertung der Siegelplaketten.
Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) 13,10 € Personalausweis, spezielle Kurzzeit-eVB-Nummer, ZB Teil I & II (Original oder Kopie) sowie Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU).
Wunschkennzeichen + Schilderprägung 12,80 € (Amt)
+ ca. 28–40 € (Schilder)
10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Online-Reservierung nach bundeseinheitlicher GebOSt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Behördentermin

Welche Unterlagen müssen bei der Kfz-Zulassung vor Ort zwingend im Original vorliegen?

Für die Kfz-Zulassung vor Ort müssen Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) sowie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Original vorgelegt werden. Die 7-stellige eVB-Nummer genügt als Code.

Kann eine andere Person mein Fahrzeug vor Ort mit Vollmacht zulassen?

Ja. Die bevollmächtigte Person benötigt eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht (inklusive Einverständnis zur Bekanntgabe eventueller Kfz-Steuerrückstände), das vom Halter und Kontoinhaber unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat sowie die Original-Ausweise beider Personen.

Was kostet die Anmeldung oder Ummeldung eines Autos vor Ort im Jahr 2026?

Die behördlichen Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlichen GebOSt und liegen für eine Neuzulassung oder Umschreibung zwischen ca. 25,00 und 36,00 Euro. Hinzu kommen optional 12,80 Euro für ein reserviertes Wunschkennzeichen sowie ca. 28 bis 40 Euro für das Prägen der Nummernschilder.

Wie bucht Terminli kurzfristige Termine bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort?

Terminli überwacht das offizielle Online-Buchungsportal vor Ort rund um die Uhr im Sekundentakt auf kurzfristig abgesagte Termine (Storno-Slots). Sobald ein Zeitfenster an deinen Wunschtagen frei wird, bucht das System den Termin automatisch auf deinen Namen und sendet dir die Bestätigung per E-Mail.
✔ Fachlich & redaktionell geprüft (Stand 2026) Autor: Markus Wirtz

Alle Angaben zu Fristen, Pflichtdokumenten und Verwaltungsgebühren in diesem Behörden-Ratgeber wurden durch die Terminli Fachredaktion anhand der geltenden bundesweiten Rechtsgrundlagen (§ 17 BMG, PAuswG, PassG, GebOSt, FZV, FeV, AufenthG & StAG) sowie der offiziellen kommunalen Bürgerservice-Richtlinien sorgfältig recherchiert und laufend aktualisiert.

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