Service Center der Ausländerbehörde Frankfurt am Main mit Antragstellern

Ausländerbehörde Frankfurt: Schneller Termin für Aufenthaltstitel & Visum


17. September 2026 12:37 | Markus Wirtz
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Für internationale Fachkräfte, Studierende, Wissenschaftler und Familien in Frankfurt am Main ist der Gang zur Ausländerbehörde (Amt für multikulturelle Angelegenheiten / Service Center Einwanderung in der Rebstöcker Straße 4) oft mit existenziellem Druck verbunden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis verlängern, ein Visum in einen dauerhaften Aufenthaltstitel umwandeln oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, blickt im Buchungsportal der Stadt Frankfurt häufig über Monate hinweg in gähnend leere Terminkalender. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, alle erforderlichen Antragsunterlagen und wie du mit Terminli stressfrei an deinen Termin gelangst.

Zuständige Stelle in Frankfurt: Rebstöcker Straße 4

Das Service Center Einwanderung der Stadt Frankfurt am Main bündelt alle ausländerrechtlichen Anliegen zentral im Stadtteil Gallus:

  • Offizielle Adresse: Stadt Frankfurt am Main – Ordnungsamt / Service Center Einwanderung, Rebstöcker Straße 4, 60326 Frankfurt am Main
  • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr (ausschließlich mit vorheriger Terminbestätigung).
  • Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahn S3, S4, S5, S6 bis zur Station „Galluswarte“ (ca. 7 Minuten Fußweg) oder Straßenbahnlinie 11 bzw. 21 bis Haltestelle „Rebstöcker Straße“.

Die 6 wichtigsten Antragsarten bei der Ausländerbehörde Frankfurt

Je nach persönlicher Lebenssituation gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland:

1. Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Ob für eine Erwerbstätigkeit, ein Studium an der Goethe-Universität, eine Ausbildung oder den Familiennachzug: Jede Aufenthaltserlaubnis ist befristet und muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und Unterschrift) erfordert zwingend eine persönliche Vorsprache.

2. Blaue Karte EU (EU Blue Card)

Hochqualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss und einem konkreten Arbeitsplatzangebot profitieren von erleichterten Einreise- und Aufenthaltsbedingungen. In Frankfurt, dem Banken- und IT-Knotenpunkt, ist die Nachfrage nach der Blauen Karte besonders hoch.

3. Niederlassungserlaubnis (Unbefristeter Aufenthaltstitel)

Nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (B1) kann der unbefristete Aufenthaltstitel beantragt werden. Dies verschafft dauerhafte Planungssicherheit in Deutschland.

4. Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Wenn über einen Verlängerungsantrag vor Ablauf des aktuellen Titels noch nicht entschieden werden konnte, stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus. Sie dient Arbeitgebern, Banken und Vermietern als offizieller Nachweis, dass der Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis nahtlos fortbestehen.

5. Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Wer Angehörige oder Freunde aus visumpflichtigen Drittstaaten für einen Besuchsaufenthalt (Schengen-Visum bis 90 Tage) einladen möchte, muss gegenüber der Ausländerbehörde seine Bonität nachweisen und eine formelle Verpflichtungserklärung unterzeichnen.

6. Übertrag des Aufenthaltstitels bei Passerneuerung

Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses durch das jeweilige Heimatland muss der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) aktualisiert und auf die neue Passnummer übertragen werden.

Rechtlicher Notfall: Die Fortgeltungswirkung nach § 81 AufenthG

Achtung vor Fristversäumnissen

Wird der Antrag auf Verlängerung erst nach Ablauf des bisherigen Titels gestellt, erlischt das Aufenthaltsrecht mit sofortiger Wirkung. Es entsteht ein unrechtmäßiger Aufenthalt, der den Verlust der Arbeitserlaubnis und im Extremfall ausländerrechtliche Sanktionen nach sich zieht. Reiche deinen Verlängerungsantrag stets nachweisbar vor dem Stichtag ein!

Checkliste: Erforderliche Unterlagen für das Ausländeramt Frankfurt

Dokumente zur Vorsprache

  • Gültiger Nationalpass: Im Original (mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig).
  • Bisheriger Aufenthaltstitel: eAT-Karte inklusive Zusatzblatt (sofern vorhanden).
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Nicht älter als 6 Monate, hellgrauer Hintergrund.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Arbeitsvertrag, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (nicht älter als 14 Tage).
  • Krankenversicherungsnachweis: Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Wohnraumnachweis: Mietvertrag und aktuelle Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Gebührenübersicht für Aufenthaltsdokumente in Frankfurt

Die Gebühren im Service Center Einwanderung in der Rebstöcker Straße richten sich nach der bundesweiten Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

  • Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: ca. 100,00 €
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: ca. 93,00 € bis 96,00 € (je nach Geltungsdauer)
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt): ca. 113,00 € (für Fachkräfte & Absolventen z. T. ermäßigt)
  • Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung: ca. 13,00 € bis 20,00 €
  • Übertrag eines Aufenthaltstitels in einen neuen Pass: ca. 67,00 €

Wichtige Praxistipps für deinen Besuch in der Rebstöcker Straße

  • Begleitperson / Sprachmittler: Behördengespräche finden auf Deutsch statt. Wenn du noch nicht sicher auf Deutsch kommunizieren kannst, solltest du eine volljährige Vertrauensperson als Übersetzungshilfe mitbringen.
  • Sämtliche Gehaltsnachweise im Original: Arbeitnehmer müssen stets die letzten drei Lohnabrechnungen sowie eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
  • Zahlungsmodalitäten: Am Kassenautomaten im Service Center sollte bevorzugt bargeldlos (Girocard/Debitkarte) bezahlt werden.

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