Freundliche Beratung im Bürgeramt und Ausländerbehörde

Termin bei der Ausländerbehörde in Cottbus: So klappt es schnell und stressfrei


23. Februar 2026 13:23 | Markus Wirtz
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Die Universitäts- und Wirtschaftsstadt Cottbus/Chóśebuz in der brandenburgischen Lausitz zieht mit der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU Cottbus-Senftenberg), dem Carl-Thiem-Klinikum und modernen Ansiedlungsprojekten zunehmend internationale Fachkräfte, Forschende und Studierende an. Doch der Gang zur Ausländerbehörde im Technischen Rathaus an der Karl-Marx-Straße wird für viele zu einer enormen Zerreißprobe: Termine für Aufenthaltstitel, Visaverlängerungen oder Fiktionsbescheinigungen sind im Online-System der Stadt oft über Monate hinweg vergriffen. Erfahre hier alle behördlichen Einzelheiten, Dokumenten-Checklisten und wie Terminli dir den entscheidenden Vorsprung verschafft.

Standort und Servicezeiten der Ausländerbehörde Cottbus

Die Ausländerbehörde ist dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Cottbus angegliedert und zentral untergebracht:

  • Offizielle Anschrift: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz – Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Ausländerbehörde, Karl-Marx-Straße 67 (Technisches Rathaus), 03044 Cottbus
  • Sprechzeiten: Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr. Montags, mittwochs und freitags finden keine regulären offenen Sprechstunden statt (Vorsprache ausnahmslos nach vorheriger Terminvereinbarung).
  • ÖPNV-Haltestellen: Straßenbahnlinien 1, 2 oder 4 bis zur Haltestelle „August-Bebel-Straße“ oder „Stadthalle“. Vom Hauptbahnhof Cottbus aus erreichst du das Technische Rathaus in circa 12 Minuten mit der Tram.

Die 5 wichtigsten Anliegen bei der Ausländerbehörde Cottbus

  1. Ersterteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen: Zu Studienzwecken (§ 16b AufenthG), zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§ 18a/18b AufenthG, Blaue Karte EU) oder aus familiären Gründen (§§ 27 ff. AufenthG).
  2. Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG): Wird der Verlängerungsantrag vor Ablauf des aktuellen Titels gestellt, bleibt der bisherige Status bis zur Entscheidung gültig. Die Fiktionsbescheinigung dient als physischer Nachweis für Arbeitgeber und Vermieter.
  3. Erteilung der Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt): Das unbefristete Aufenthaltsrecht für ausländische Mitbürger nach mehrjährigem Aufenthalt und Beitragszahlungen in die Rentenversicherung.
  4. Übertrag des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): Bei Ausstellung eines neuen heimatstaatlichen Reisepasses muss der Aufenthaltstitel auf das neue Ausweisdokument übertragen werden.
  5. Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa: Bürgschaft für Verwandte und Bekannte, die für einen bis zu 90-tägigen Besuchsaufenthalt nach Deutschland einreisen.

Checkliste: Erforderliche Unterlagen für das Technische Rathaus

Erforderliche Dokumente

  • Nationalpass: Gültiger Heimatpass im Original (Gültigkeit mindestens 6 Monate über den beantragten Zeitraum hinaus).
  • Passfoto: Aktuelles biometrisches Passbild nach ICAO-Standard (nicht älter als 6 Monate).
  • Wohnsitznachweis: Mietvertrag und aktuelle Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters in Cottbus.
  • Krankenversicherungsnachweis: Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Finanzierungsnachweis:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und die letzten 3 Lohnabrechnungen.
    • Studierende: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der BTU Cottbus-Senftenberg und Sperrkontonachweis oder Stipendienbescheid.

Gebührenordnung für Aufenthaltsdokumente in Cottbus

Die Gebühren richten sich nach der bundesweit einheitlichen Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

  • Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100,00 €
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: 93,00 € bis 96,00 €
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis: 113,00 €
  • Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung: 13,00 €
  • Passübertrag: 67,00 €

Wichtige Tipps für die persönliche Vorsprache in Cottbus

Die offizielle Amtssprache in deutschen Behörden ist Deutsch. Da Sachbearbeiter im Ausländeramt oft komplexe rechtliche Begrifflichkeiten nutzen, empfiehlt es sich, bei noch unsicheren Deutschkenntnissen eine volljährige Vertrauensperson als sprachliche Unterstützung mitzubringen. Zudem sollte am Kassenautomaten im Foyer bevorzugt mit EC-Karte gezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ausländerbehörde Cottbus

Wo sitzt die Ausländerbehörde in Cottbus?

Die Ausländerbehörde befindet sich im Technischen Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus (Tram-Haltestelle Stadthalle oder August-Bebel-Straße).

Was passiert bei ablaufendem Visum ohne verfügbaren Termin in Cottbus?

Reichst du deinen Verlängerungsantrag vor dem Ablaufdatum nachweislich bei der Stadt Cottbus ein, greift die Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Terminli sichert dir zeitnah den persönlichen Termin zur Abholung der Fiktionsbescheinigung.

Welche Sprachkenntnisse sind beim Behördentermin in Cottbus erforderlich?

Die behördliche Korrespondenz wird auf Deutsch geführt. Wer noch nicht verhandlungssicher Deutsch spricht, sollte eine volljährige Vertrauensperson als Übersetzungshilfe zum Termin mitbringen.

Die Lösung: Automatische Terminbuchung in Cottbus mit Terminli

Das städtische Buchungssystem in Cottbus wird fortlaufend von Bürgern genutzt, die Termine absagen oder verschieben. Terminli überwacht diese Vorgänge in Echtzeit:

  • Lückenlose Überwachung: Kein manuelles Aktualisieren des Browsers mehr notwendig.
  • Sofortige Slot-Sicherung: Sobald ein Buchungsslot frei wird, schlägt Terminli zu.
  • Direkte Bestätigung: Du erhältst die reguläre städtische Reservierungs-E-Mail auf dein Smartphone.

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Lies auch unsere Ratgeber zur Kfz-Zulassung Cottbus sowie zu Ausländerbehörden in Frankfurt und Düsseldorf.



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