Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug steuern möchte, kommt an einer zentralen behördlichen Hürde nicht vorbei: der Führerscheinstelle (in vielen Kommunen auch als Fahrerlaubnisbehörde bezeichnet). Ob Erstantrag nach bestandener Fahrschulausbildung, gesetzlicher Pflichtumtausch alter Papierführerscheine, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Wiedererteilung nach einem Fahrverbot – fast jede Dienstleistung setzt zwingend einen persönlichen Termin bei der Behörde voraus.
Doch die Realität in deutschen Städten und Landkreisen sieht ernüchternd aus: Online-Buchungskalender sind oft auf Monate im Voraus komplett ausgebucht. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die wichtigsten Anliegen bei der Führerscheinstelle, die erforderlichen Dokumente und wie du mit dem digitalen Buchungsassistenten Terminli Wartezeiten wirksam verkürzt.
Wenn Fahrschüler ihren Führerschein für die Klassen B, BE, A1, A2, A, L oder T erwerben, muss rechtzeitig vor der theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV oder DEKRA ein Erstantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17) müssen zusätzlich die Personalien und Einverständniserklärungen aller eingetragenen Begleitpersonen geprüft werden. Erst nach Bewilligung durch die Behörde wird der Prüfauftrag erteilt.
Aufgrund von EU-Vorgaben müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gestaffelt in fälschungssichere EU-Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen richten sich bei alten Papierführerscheinen (grau oder rosa) nach dem Geburtsjahr des Inhabers, bei unbefristeten Scheckkartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Der Pflichtumtausch sorgt bundesweit für eine enorme Zusatzbelastung der Ämter.
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und einen Führerschein aus dem Ausland besitzt, muss klare Fristen beachten. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten bleiben in der Regel gültig. Führerscheine aus Drittstaaten verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit in Deutschland. Je nachdem, ob das Herkunftsland in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelistet ist, entfallen theoretische oder praktische Prüfungen ganz oder teilweise.
Wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich oder behördlich entzogen (z. B. durch Punkte in Flensburg, Alkohol- oder Drogenverstöße), erfordert die Neuerteilung ein formelles Antragsverfahren. Häufig müssen medizinisch-psychologische Gutachten (MPU), Nachweise über Abstinenzzeiten oder neue Sehtests vorgelegt werden, bevor die Behörde der Wiedererteilung zustimmt.
Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Führerscheinstelle ein Ersatzdokument beantragt werden. Hierzu ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib abzugeben. Bei Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist der Eintrag des neuen Namens auf der Karte zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Auslandsreisen dringend empfohlen.
Um unötige Verzögerungen oder eine Abweisung vor Ort zu vermeiden, sollten zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original und als Lesekopie vorliegen:
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Lies hier alle Details zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.
Alle Fristen und Regeln zur erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis haben wir hier zusammengefasst.
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