13. März 2026
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Terminli Redaktion
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Kfz-Wiederzulassung auf einen Blick
Wann spricht man von einer Wiederzulassung? Wenn ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) war und nun wieder auf denselben oder einen neuen Halter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird.
Wichtigste Voraussetzung: Das Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) verfügen und du benötigst eine neue eVB-Nummer deiner Versicherung!
1. Grundvoraussetzungen für die Wiederzulassung
Um ein stillgelegtes Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/AU): Der Prüfbericht muss zum Zulassungszeitpunkt noch gültig sein.
- Neuer Versicherungsschutz: Eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) der Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Keine Kfz-Steuerrückstände: Bei offenen Steuerschulden oder Gebührenrückständen bei der Zulassungsbehörde wird die Wiederzulassung bundesweit verweigert.
- SEPA-Lastschriftmandat: Gültige Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt.
2. Altes Kennzeichen behalten: Die Reservierungsfrist beachten
Bei der Außerbetriebsetzung hattest du die Möglichkeit, dein bisheriges Kennzeichen für eine Wiederzulassung auf denselben Halter zu reservieren:
- Reservierungsdauer: In den meisten Zulassungsbezirken gilt die Kennzeichenreservierung für 12 Monate (teilweise bis zu 24 Monate gegen geringen Aufpreis).
- Alte Schilder wiederverwenden: Hast du die entstempelten Nummernschilder aufbewahrt, kannst du diese einfach wieder mit zum Amt bringen! Die Zulassungsstelle bringt lediglich die neuen Plaketten (Landessiegel und TÜV-Plakette) an – das spart dir 30 bis 40 Euro für neue Schilder.
- Frist abgelaufen? Ist die Reservierungsfrist abgelaufen, wurde die Kombination wieder für die Allgemeinheit freigegeben. Du musst dann ein neues Kennzeichen wählen.
3. Checkliste: Welche Unterlagen verlangt die Zulassungsstelle?
Unterlagen für deinen Wiederzulassungstermin:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Mit dem Entstempelungsvermerk der Abmeldung.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Im Original.
- eVB-Nummer: 7-stelliger Code deiner Kfz-Versicherung für die Wiederzulassung.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters.
- Original-Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU/AU): Gültiger Nachweis von TÜV, DEKRA, GTÜ etc.
- Bisherige Kennzeichenschilder: Falls das alte Kennzeichen reserviert wurde und wiederverwendet werden soll.
- Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
- Bei Vertretung: Vollmacht des Halters und Ausweise beider Personen.
4. Amtliche Gebührenordnung 2026
Die Kosten für eine Wiederzulassung sind gesetzlich geregelt:
| Fallkonstellation |
Gebühr 2026 |
| Wiederzulassung auf denselben Halter (gleicher Bezirk, altes Kennzeichen) |
12,50 € – 18,50 € |
| Wiederzulassung mit Halterwechsel (im selben Bezirk) |
24,00 € – 32,00 € |
| Wiederzulassung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens |
27,00 € – 35,00 € |
| Wunschkennzeichen-Gebühr |
10,20 € (zzgl. 2,60 € Vorabreservierung) |
| Neue Nummernschilder (falls alte Schilder entsorgt wurden) |
ca. 25,00 € – 40,00 € |
5. Sonderfall: Was tun, wenn der TÜV während der Stilllegung abgelaufen ist?
Stand das Auto längere Zeit in der Garage oder Scheune, ist die HU oft abgelaufen. Ohne gültigen TÜV gibt es keine Zulassung – aber ohne Zulassung darfst du nicht zur Prüfstelle fahren. Ein scheinbares Dilemma!
Die legale Lösung nach § 10 Abs. 4 FZV:
Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung dürfen mit
ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn:
- Die Zulassungsstelle vorab ein Kennzeichen zugeteilt oder reserviert hat.
- Eine gültige eVB-Nummer vorliegt, die ausdrücklich „Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen“ abdeckt.
- Die Fahrt auf direktem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erfolgt.
6. Wiederzulassung online (i-Kfz) vs. persönlich vor Ort
Seit Stufe 4 des i-Kfz-Projekts kann die Wiederzulassung auch digital abgewickelt werden. Du erhältst einen vorläufigen Zulassungsnachweis, druckst ihn aus und darfst sofort bis zu 10 Tage losfahren. Allerdings benötigst du dafür zwingend:
- Fahrzeugpapiere mit freigelegten Sicherheitscodes.
- Einen nPA (neuen Personalausweis) mit Online-Ausweisfunktion (eID).
- Die bisherigen Kennzeichenschilder müssen bereits physisch montiert sein.
Wer diese technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder alte Kennzeichen nicht mehr besitzt, muss den Antrag persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle stellen.
7. Keine Termine frei? So meldest du dein Auto ohne wochenlanges Warten wieder an
Ob Saisonstart im Frühjahr (Cabrio / Motorrad) oder dringender Autokauf: Bei den meisten Zulassungsstellen sind Termine auf Wochen hinaus ausgebucht.
Mit Terminli sparst du dir den Frust: Unser System sucht rund um die Uhr nach freiwerdenden Terminen bei deiner Zulassungsstelle. Sobald ein früherer Slot verfügbar wird, bucht Terminli ihn für dich ein – so bist du in kürzester Zeit wieder legal auf der Straße!
Wichtige Praxis-Antworten zu Fristen, Vollmachten & Sonderfällen
Früher galt eine Frist von 18 Monaten. Heute gilt: Solange eine gültige EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, kann ein Fahrzeug auch nach mehreren Jahren Stilllegung mit einer ganz normalen Hauptuntersuchung (HU/AU) wieder zugelassen werden. Eine Vollabnahme (§ 21 StVZO) ist nur noch erforderlich, wenn die Papiere verloren gingen oder das Fahrzeug technisch stark verändert wurde.
Nein! Ein abgemeldetes Fahrzeug darf zu keinem Zeitpunkt im öffentlichen Verkehrsraum (weder auf der Straße noch auf öffentlichen Parkplätzen) abgestellt werden. Es muss auf einem privaten Grundstück, in einer Garage oder auf einem abgeschlossenen Hof stehen. Verstöße führen zu hohen Bußgeldern und der sofortigen behördlichen Abschleppung.
In der Regel nicht. Wenn noch Platz in der Zulassungsbescheinigung Teil II ist, wird die Wiederzulassung dort eingetragen. Ein neuer Brief wird nur ausgestellt, wenn der alte Brief voll ist, beschädigt wurde oder noch ein alter Fahrzeugbrief aus der Zeit vor 2005 vorliegt.
Pflicht-Unterlagen & Gebührenübersicht 2026 für die Kfz-Zulassung vor Ort
Damit dein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort beim ersten Anlauf erfolgreich abgeschlossen wird, müssen sämtliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Fehlt der originale Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) oder bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, darf die Behörde keine Stempelplaketten zuteilen.
| Kfz-Zulassungsvorgang |
Amtliche Gebühr (ca.) |
Erforderliche Original-Unterlagen (Checkliste) |
| Neuzulassung (Fabrikneues Kfz) |
30,00 – 32,50 € |
Personalausweis/Reisepass + Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), COC-Übereinstimmungsbescheinigung, 7-stellige eVB-Nummer, unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat. |
| Umschreibung Gebrauchtwagen (Halterwechsel) |
25,00 – 36,00 € |
Ausweisdokument, ZB Teil I (Fahrzeugschein), ZB Teil II (Fahrzeugbrief), originaler HU-Bericht (TÜV), eVB-Nummer, SEPA-Mandat, bisherige Kennzeichenschilder (falls zugelassen). |
| Adressänderung im Fahrzeugschein |
11,50 – 12,80 € |
Personalausweis mit aktueller Anschrift vor Ort sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) |
16,80 € |
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie beide Kennzeichenschilder zur Entwertung der Siegelplaketten. |
| Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) |
13,10 € |
Personalausweis, spezielle Kurzzeit-eVB-Nummer, ZB Teil I & II (Original oder Kopie) sowie Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). |
| Wunschkennzeichen + Schilderprägung |
12,80 € (Amt) + ca. 28–40 € (Schilder) |
10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Online-Reservierung nach bundeseinheitlicher GebOSt. |
Weiterführende Kfz-Ratgeber & Checklisten 2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Behördentermin
Für die Kfz-Zulassung vor Ort müssen Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung), Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) sowie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Original vorgelegt werden. Die 7-stellige eVB-Nummer genügt als Code.
Ja. Die bevollmächtigte Person benötigt eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht (inklusive Einverständnis zur Bekanntgabe eventueller Kfz-Steuerrückstände), das vom Halter und Kontoinhaber unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat sowie die Original-Ausweise beider Personen.
Die behördlichen Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlichen GebOSt und liegen für eine Neuzulassung oder Umschreibung zwischen ca. 25,00 und 36,00 Euro. Hinzu kommen optional 12,80 Euro für ein reserviertes Wunschkennzeichen sowie ca. 28 bis 40 Euro für das Prägen der Nummernschilder.
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✔ Fachlich & redaktionell geprüft (Stand 2026)
Autor: Terminli Redaktion
Alle Angaben zu Fristen, Pflichtdokumenten und Verwaltungsgebühren in diesem Behörden-Ratgeber wurden durch die Terminli Fachredaktion anhand der geltenden bundesweiten Rechtsgrundlagen (§ 17 BMG, PAuswG, PassG, GebOSt, FZV, FeV, AufenthG & StAG) sowie der offiziellen kommunalen Bürgerservice-Richtlinien sorgfältig recherchiert und laufend aktualisiert.
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