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Wie funktioniert das Saisonkennzeichen? Du legst bei der Zulassung einen festen Betriebszeitraum fest – mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate (z. B. 04/10 für April bis Oktober). In diesem Zeitraum darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Wichtigste Warnung: Außerhalb des Saisonzeitraums besteht absolutes Fahr- und Parkverbot auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen! Ein Verstoß führt zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und dem Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Besitzer von Saisonfahrzeugen (Motorräder, Cabrios, Oldtimer, Wohnmobile) profitieren von entscheidenden Vorteilen:
Der Betriebszeitraum muss volle Monate umfassen. Der beliebteste Zeitraum für Cabrios und Biker ist 03/10 (März bis Oktober) oder 04/10 (April bis Oktober). Für Winterfahrzeuge empfiehlt sich typischerweise 11/04 (November bis April).
Auf dem Kennzeichenschild wird der Zeitraum rechts eingeprägt: Oben der Anfangsmonat, unten der Endmonat (z. B. 04 über 10).
Wer außerhalb der eingetragenen Saison handelt, begeht nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und dem Pflichtversicherungsgesetz schwere Verstöße:
Ein Fahrzeug mit abgelaufener Saison darf weder auf öffentlichen Straßen noch auf öffentlichen Parkplätzen oder Parkbuchten abgestellt werden! Es muss zwingend in einer Garage, einem Carport oder auf einem eingefriedeten Privatgrundstück stehen. Zuwiderhandlungen kosten 40 € Bußgeld und das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt.
| Kostenposition | Amtlicher Betrag 2026 |
|---|---|
| Zuteilung Saisonkennzeichen (Zulassungsstelle) | ca. 27,00 € – 35,00 € |
| Prägung neuer Saisonkennzeichen (Schildermacher) | ca. 25,00 € – 35,00 € (Paar) / ca. 18,00 € (Motorrad) |
| Wunschkennzeichen-Reservierung (optional) | 12,80 € |
Seit 2017 dürfen Oldtimer-Liebhaber das H-Kennzeichen und das Saisonkennzeichen kombinieren! Das Oldtimer-Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und über ein gültiges Oldtimergutachten nach § 23 StVZO verfügen. Die pauschale Oldtimersteuer (191,73 € pro Jahr) wird dabei anteilig nur für die gefahrenen Monate berechnet.
Zum Frühlingsbeginn im März und April wollen zehntausende Fahrzeughalter ihre Saisonfahrzeuge anmelden. Die Folge: Völlig überlastete Zulassungsstellen und Wochen an Wartezeit.
Die Rettung mit Terminli: Verpasse nicht den ersten sonnigen Fahrtag! Terminli überwacht die Buchungskalender deiner Zulassungsstelle rund um die Uhr und sichert dir sofort einen freien Termin.
Lass Terminli deinen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle organisieren und starte pünktlich in die Saison.
Jetzt Zulassungstermin sichernIn der täglichen Praxis scheitern bis zu 20 Prozent aller Vorsprachen bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort nicht am fehlenden Termin, sondern an formalen Details in den Antragsunterlagen. Da die Sachbearbeiter vor Ort an bundeseinheitliche Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gebunden sind, führt bereits ein einziges fehlendes Dokument dazu, dass die Zulassung abgebrochen werden muss und ein neuer Termin erforderlich wird.
Vor jeder Neuzulassung oder Umschreibung prüft das System der Zulassungsbehörde vor Ort automatisiert, ob auf den zukünftigen Fahrzeughalter rückständige Kraftfahrzeugsteuern beim Hauptzollamt oder offene Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen gespeichert sind. Bestehen Rückstände von mehr als 5,00 Euro, darf das Fahrzeug gesetzlich erst nach vollständiger Begleichung zugelassen werden. Ebenso zwingend ist das im Original unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat: Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, müssen auf dem Formular zwingend beide Personen im Original unterschreiben und der Ausweis des Kontoinhabers vorgelegt werden.
Achte beim Abruf der siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) darauf, dass der Versicherungsnehmer exakt mit dem zukünftigen Halter übereinstimmt. Für Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) oder Ausfuhrkennzeichen ist zwingend eine gesonderte Sonder-eVB erforderlich – eine Standard-eVB für Dauerzulassungen wird vom System abgewiesen. Bei Gebrauchtfahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, muss zudem der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) vorliegen; ein bloßer Stempel im Fahrzeugschein reicht bei unleserlichen Eintragungen häufig nicht aus.
Wenn du den Termin vor Ort nicht selbst wahrnehmen kannst, darfst du eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Die schriftliche Zulassungsvollmacht muss ausdrücklich das Einverständnis enthalten, dass die Behörde der bevollmächtigten Person eventuelle Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände mitteilen darf. Zudem muss die bevollmächtigte Person neben ihrem eigenen Ausweis auch den Original-Personalausweis oder Reisepass des Halters (inklusive aktueller Meldebescheinigung bei Reisepass-Vorlage) am Schalter vorlegen.
Die offiziellen Terminkalender der Straßenverkehrsämter arbeiten mit dynamischen Zeitfenstern: Sobald ein Bürger seinen gebuchten Termin über den Stornierungslink in der Bestätigungs-E-Mail absagt, gibt der Server diesen Slot sofort wieder zur Neubuchung frei. Da gleichzeitig hunderte Fahrzeughalter und Händler nach kurzfristigen Terminen suchen, sind solche Storno-Zeitfenster oft innerhalb von 5 bis 15 Sekunden wieder vergeben. Unser automatisierter Buchungsassistent von Terminli überwacht das Buchungsportal vor Ort rund um die Uhr im Sekundentakt und sichert dir genau diese freiwerdenden Termine vollautomatisch an deinen Wunschtagen.
Damit dein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort beim ersten Anlauf erfolgreich abgeschlossen wird, müssen sämtliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Fehlt der originale Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) oder bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, darf die Behörde keine Stempelplaketten zuteilen.
| Kfz-Zulassungsvorgang | Amtliche Gebühr (ca.) | Erforderliche Original-Unterlagen (Checkliste) |
|---|---|---|
| Neuzulassung (Fabrikneues Kfz) | 30,00 – 32,50 € | Personalausweis/Reisepass + Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), COC-Übereinstimmungsbescheinigung, 7-stellige eVB-Nummer, unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat. |
| Umschreibung Gebrauchtwagen (Halterwechsel) | 25,00 – 36,00 € | Ausweisdokument, ZB Teil I (Fahrzeugschein), ZB Teil II (Fahrzeugbrief), originaler HU-Bericht (TÜV), eVB-Nummer, SEPA-Mandat, bisherige Kennzeichenschilder (falls zugelassen). |
| Adressänderung im Fahrzeugschein | 11,50 – 12,80 € | Personalausweis mit aktueller Anschrift vor Ort sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | 16,80 € | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie beide Kennzeichenschilder zur Entwertung der Siegelplaketten. |
| Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) | 13,10 € | Personalausweis, spezielle Kurzzeit-eVB-Nummer, ZB Teil I & II (Original oder Kopie) sowie Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). |
| Wunschkennzeichen + Schilderprägung | 12,80 € (Amt) + ca. 28–40 € (Schilder) |
10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Online-Reservierung nach bundeseinheitlicher GebOSt. |
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Alle Angaben zu Fristen, Pflichtdokumenten und Verwaltungsgebühren in diesem Behörden-Ratgeber wurden durch die Terminli Fachredaktion anhand der geltenden bundesweiten Rechtsgrundlagen (§ 17 BMG, PAuswG, PassG, GebOSt, FZV, FeV, AufenthG & StAG) sowie der offiziellen kommunalen Bürgerservice-Richtlinien sorgfältig recherchiert und laufend aktualisiert.
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