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Wir überwachen die Buchungsportale (Führerscheinstelle) rund um die Uhr und buchen deinen Wunschtermin automatisch für dich. Ohne Registrierungszwang in 60 Sekunden beauftragen.
Wer muss aktuell umtauschen? Alle Inhaber alter Papierführerscheine (grau oder rosa) der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1971 und später hätten bereits umtauschen müssen! Neu ab 2026: Nun beginnt die Umtauschwelle für die ersten Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden (Frist: 19. Januar 2026)!
Fahrberechtigung bleibt: Niemand verliert seine Fahrerlaubnis oder muss eine neue Fahrprüfung machen. Es wird lediglich die physische Karte erneuert, die künftig eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der Europäischen Union ist es, Führerscheine europaweit fälschungssicher zu vereinheitlichen und in einer zentralen Datenbank zu erfassen, um Führerschein-Tourismus und Betrug vorzubeugen.
In Deutschland sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen: ca. 15 Millionen alte Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013). Alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Karten haben bereits automatisch die EU-konforme 15-jährige Befristung.
Um die Führerscheinstellen vor dem Kollaps zu bewahren, hat die Bundesregierung einen gestaffelten Fristenplan beschlossen:
| Geburtsjahrgang des Inhabers | Fristablauf (Umtausch bis) | Aktueller Status 2026 |
|---|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 | Noch ausreichend Zeit |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2022 | Abgelaufen! |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 | Abgelaufen! |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 | Abgelaufen! |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | Abgelaufen – Sofort umtauschen! |
| Ausstellungsjahr (auf der Karte aufgedruckt) | Fristablauf (Umtausch bis) | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 | 🔥 Akuter Handlungsbedarf – jetzt Termin buchen! |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | Umtausch in Vorbereitung |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | Frist bis 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 | Frist bis 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 | Frist bis 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 | Frist bis 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 | Frist bis 2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | Frist bis 2033 |
Wenn du die Frist verpasst hast, erlischt **nicht** deine Fahrberechtigung. Du begehst kein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 StVG.
Die tatsächlichen Konsequenzen:
Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Behörde, die deinen ersten Führerschein damals ausgestellt hat. Sie beweist deiner jetzigen Wohnortbehörde, welche Klassen du besitzt.
So geht's: Kontaktiere deine frühere Führerscheinstelle per Telefon oder Online-Formular und bitte um direkte Übermittlung an deine aktuelle Führerscheinstelle. Der Vorgang ist gebührenfrei und dauert meist 2 bis 5 Tage.
Niemand verliert beim Umtausch erworbene Rechte! Bei der alten Klasse 3 (Pkw bis 7,5 Tonnen) werden im neuen EU-Führerschein automatisch die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L eingetragen. Auch Gespanne bis 12 Tonnen (dreiachsig) bleiben über die Schlüsselzahl CE 79 erhalten.
Durch die Millionen anstehenden Pflichtumtäusche sind die Führerscheinstellen in ganz Deutschland hoffnungslos überlastet. Online-Kalender zeigen vielerorts keine freien Slots für die nächsten Monate.
Die Lösung mit Terminli: Unser System scannt das Buchungsportal deiner Führerscheinstelle im Sekundentakt. Sobald ein Bürger seinen Termin storniert, bucht Terminli den Slot vollautomatisch für dich ein. So erledigst du deinen Umtausch entspannt und fristgerecht!
Bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort ist für fast alle Anträge das persönliche Erscheinen Pflicht, da deine Identität geprüft und deine Unterschrift für die Herstellung des EU-Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei erfasst wird. Unsere Übersicht zeigt dir alle aktuellen Gebühren und Pflichtunterlagen für 2026:
| Anliegen (Fahrerlaubnisbehörde) | Amtliche Gebühr (ca.) | Erforderliche Original-Unterlagen |
|---|---|---|
| Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein | 25,30 – 30,40 € | Personalausweis/Reisepass, bisheriger Führerschein im Original, 1 biometrisches Passfoto (35x45 mm), ggf. Karteikartenabschrift der Erstausstellungsbehörde. |
| Ersterteilung / Erweiterung (Klasse B, A, BF17) | 43,40 – 65,00 € | Ausweisdokument, biometrisches Passfoto, Sehtestbescheinigung (max. 2 Jahre alt), Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (9 UE), Angabe der ausbildenden Fahrschule. |
| Umschreibung ausländischer Führerschein | 36,30 – 45,10 € | Ausweis/Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung vor Ort, ausländischer Original-Führerschein + amtliche Übersetzung, biometrisches Passfoto, ggf. Sehtest & Erste-Hilfe-Nachweis. |
| Ersatzführerschein (Verlust / Diebstahl) | 35,00 – 70,00 € | Personalausweis, biometrisches Passfoto, polizeiliche Diebstahlsanzeige (bei Diebstahl) bzw. eidesstattliche Versicherung vor Ort (bei Verlust). |
| Internationaler Führerschein | 15,00 – 16,30 € | Personalausweis, gültiger EU-Scheckkartenführerschein, 1 biometrisches Passfoto (Sofort-Ausstellung direkt im Termin). |
| Neuerteilung nach Entzug / MPU | 130,00 – 250,00 € | Personalausweis, biometrisches Passfoto, behördliches Führungszeugnis (Belegart O), Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis sowie ggf. positives MPU-Gutachten. |
Alle Angaben zu Fristen, Pflichtdokumenten und Verwaltungsgebühren in diesem Behörden-Ratgeber wurden durch die Terminli Fachredaktion anhand der geltenden bundesweiten Rechtsgrundlagen (§ 17 BMG, PAuswG, PassG, GebOSt, FZV, FeV, AufenthG & StAG) sowie der offiziellen kommunalen Bürgerservice-Richtlinien sorgfältig recherchiert und laufend aktualisiert.
Wir überwachen die Buchungsportale (Führerscheinstelle) rund um die Uhr und buchen deinen Wunschtermin automatisch für dich.