Kein freier Termin in Kiel? Lass uns deinen Termin direkt buchen!
Wir überwachen das Buchungsportal in Kiel (KFZ-Zulassung) rund um die Uhr und buchen deinen Wunschtermin automatisch für dich. Ohne Registrierungszwang in 60 Sekunden beauftragen.
Zuständige Behörde: Landeshauptstadt Kiel, Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Kfz-Zulassung, Saarbrückenstraße 147, 24114 Kiel. Amtliches Kennzeichen: KI.
Wichtig: Für private und gewerbliche Fahrzeughalter gilt in Kiel eine strikte Terminpflicht. Spontanbesuche ohne vorherige Online-Reservierung werden am Empfang abgewiesen!
Die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Kiel befindet sich im Stadtteil Südfriedhof:
In der Zulassungsstelle Saarbrückenstraße werden alle fahrzeugbezogenen Anträge abgewickelt:
Die Gebühren können am Kassenautomaten in der Saarbrückenstraße mit Girocard (EC-Karte) oder Bargeld beglichen werden:
| Vorgang | Amtliche Gebühr 2026 |
|---|---|
| Neuzulassung Fabrikneues Fahrzeug | ca. 30,00 € – 35,00 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel (Kreis Kiel) | ca. 29,50 € – 38,00 € |
| Umschreibung bei Zuzug nach Kiel (Kennzeichenmitnahme) | ca. 17,20 € – 21,00 € |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung vor Ort) | 16,80 € |
| Wunschkennzeichen-Reservierung (KI) | 12,80 € (10,20 € Reservierung + 2,60 € Zuteilung) |
| Kennzeichenprägung beim Schilderdienst vor Ort | ca. 26,00 € – 36,00 € pro Schildersatz |
In Kiel herrscht bei der Kfz-Zulassung chronischer Terminmangel. Vor allem zu Monatsbeginn und im Frühjahr sind die Online-Termine im KVG-Buchungssystem über mehrere Wochen vergeben.
Die automatische Lösung: Mit Terminli musst du nicht den ganzen Tag die Website der Stadt Kiel aktualisieren. Unser System scannt das Buchungsportal im Sekundentakt auf stornierte Termine und bucht deinen freien Wunschtermin vollautomatisch ein!
Nutze unseren intelligenten Terminservice und erhalte sofort einen freien Zulassungstermin an der Saarbrückenstraße.
Jetzt Termin in Kiel sichernIn der täglichen Praxis scheitern bis zu 20 Prozent aller Vorsprachen bei der Kfz-Zulassungsstelle in Kiel nicht am fehlenden Termin, sondern an formalen Details in den Antragsunterlagen. Da die Sachbearbeiter vor Ort an bundeseinheitliche Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gebunden sind, führt bereits ein einziges fehlendes Dokument dazu, dass die Zulassung abgebrochen werden muss und ein neuer Termin erforderlich wird.
Vor jeder Neuzulassung oder Umschreibung prüft das System der Zulassungsbehörde in Kiel automatisiert, ob auf den zukünftigen Fahrzeughalter rückständige Kraftfahrzeugsteuern beim Hauptzollamt oder offene Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen gespeichert sind. Bestehen Rückstände von mehr als 5,00 Euro, darf das Fahrzeug gesetzlich erst nach vollständiger Begleichung zugelassen werden. Ebenso zwingend ist das im Original unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat: Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, müssen auf dem Formular zwingend beide Personen im Original unterschreiben und der Ausweis des Kontoinhabers vorgelegt werden.
Achte beim Abruf der siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) darauf, dass der Versicherungsnehmer exakt mit dem zukünftigen Halter übereinstimmt. Für Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) oder Ausfuhrkennzeichen ist zwingend eine gesonderte Sonder-eVB erforderlich – eine Standard-eVB für Dauerzulassungen wird vom System abgewiesen. Bei Gebrauchtfahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, muss zudem der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) vorliegen; ein bloßer Stempel im Fahrzeugschein reicht bei unleserlichen Eintragungen häufig nicht aus.
Wenn du den Termin in Kiel nicht selbst wahrnehmen kannst, darfst du eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Die schriftliche Zulassungsvollmacht muss ausdrücklich das Einverständnis enthalten, dass die Behörde der bevollmächtigten Person eventuelle Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände mitteilen darf. Zudem muss die bevollmächtigte Person neben ihrem eigenen Ausweis auch den Original-Personalausweis oder Reisepass des Halters (inklusive aktueller Meldebescheinigung bei Reisepass-Vorlage) am Schalter vorlegen.
Die offiziellen Terminkalender der Straßenverkehrsämter arbeiten mit dynamischen Zeitfenstern: Sobald ein Bürger seinen gebuchten Termin über den Stornierungslink in der Bestätigungs-E-Mail absagt, gibt der Server diesen Slot sofort wieder zur Neubuchung frei. Da gleichzeitig hunderte Fahrzeughalter und Händler nach kurzfristigen Terminen suchen, sind solche Storno-Zeitfenster oft innerhalb von 5 bis 15 Sekunden wieder vergeben. Unser automatisierter Buchungsassistent von Terminli überwacht das Buchungsportal in Kiel rund um die Uhr im Sekundentakt und sichert dir genau diese freiwerdenden Termine vollautomatisch an deinen Wunschtagen.
Anschrift: Saarbrückenstraße 147, 24114 Kiel
Telefon / Bürgerservice: +49 431 901-2142
ÖPNV & Anfahrt: Buslinien 50, 51, 81 bis Saarbrückenstraße
Wichtig: Persönliche Vorsprache nur mit vorab bestätigter Online-Terminreservierung.
Damit dein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle in Kiel beim ersten Anlauf erfolgreich abgeschlossen wird, müssen sämtliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Fehlt der originale Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA) oder bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, darf die Behörde keine Stempelplaketten zuteilen.
| Kfz-Zulassungsvorgang | Amtliche Gebühr (ca.) | Erforderliche Original-Unterlagen (Checkliste) |
|---|---|---|
| Neuzulassung (Fabrikneues Kfz) | 30,00 – 32,50 € | Personalausweis/Reisepass + Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), COC-Übereinstimmungsbescheinigung, 7-stellige eVB-Nummer, unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat. |
| Umschreibung Gebrauchtwagen (Halterwechsel) | 25,00 – 36,00 € | Ausweisdokument, ZB Teil I (Fahrzeugschein), ZB Teil II (Fahrzeugbrief), originaler HU-Bericht (TÜV), eVB-Nummer, SEPA-Mandat, bisherige Kennzeichenschilder (falls zugelassen). |
| Adressänderung im Fahrzeugschein | 11,50 – 12,80 € | Personalausweis mit aktueller Anschrift in Kiel sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | 16,80 € | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie beide Kennzeichenschilder zur Entwertung der Siegelplaketten. |
| Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) | 13,10 € | Personalausweis, spezielle Kurzzeit-eVB-Nummer, ZB Teil I & II (Original oder Kopie) sowie Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). |
| Wunschkennzeichen + Schilderprägung | 12,80 € (Amt) + ca. 28–40 € (Schilder) |
10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Online-Reservierung nach bundeseinheitlicher GebOSt. |
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Alle Angaben zu Fristen, Pflichtdokumenten und Verwaltungsgebühren in diesem Behörden-Ratgeber wurden durch die Terminli Fachredaktion anhand der geltenden bundesweiten Rechtsgrundlagen (§ 17 BMG, PAuswG, PassG, GebOSt, FZV, FeV, AufenthG & StAG) sowie der offiziellen kommunalen Bürgerservice-Richtlinien sorgfältig recherchiert und laufend aktualisiert.
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